Eltersberg Signet

Wie schreibt man eigentlich Ökopflaster aus?

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Für unser Ökopflaster gibt es für den Belag selbst den Nachweis eines Gutachtens. Es kann hier heruntergeladen werden.

Die Prüfung zum Gutachten läuft so ab, dass eine mit dem jeweiligen Produkt gepflasterte definierte Fläche beregnet wird und man schaut, wieviel die Decke infiltrieren kann. 15% dieses Wertes werden als dauerhafte Sickerleistung angenommen. Dies hat sich nach nunmehr über 25 Jahren Erfahrung als sehr sicherer Wert bestätigt. Diese Sickerleistung muss größer sein, als ein Bemessungsregen. r15/1, also ein fünfzehnminütiges Regenereignis, das von seiner Stärke her statistisch nur einmal im Jahr vorkommt. Der festgelegte Richtwert beträgt 270 l/s·ha, der nicht unterschritten werden darf. Er liegt im Allgemeinen deutlich höher, als die in Hessen regional vorkommenden r15/1.

Zur Beschreibung der Tragschichten fordern wir nichts Spezielles für unsere Produkte, sondern ziehen die Regelwerke heran. Aus unserer Sicht kann man mit der ATV alles Wichtige abbilden. Sie ist dort hinreichend eindeutig.

Auch die gerade druckfrisch im Weißdruck erschienene DIN 18318 in der VOB C 2019 beschreibt in Abschnitt 3.5: „Versickerungsfähige Pflasterdecken und Plattenbeläge sind nach dem Merkblatt Versickerungsfähige Verkehrsflächen (MVV) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. herzustellen“. Die letzte abgestimmte Version des MVV ist die von 2013. Dort werden Randbedingungen für verschiedene Tragschicht- und Untergrundparameter definiert. 

Einige Beispiele: 
Der Baugrund muss für Flächenversickerung einen Grundwasserabstand > 2m haben und außerhalb von Wasserschutzgebieten liegen. Die Durchlässigkeiten sollten nicht kleiner als ki = 3*10-5 und kf nicht kleiner als 5*10-5 liegen. Sonst sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich (größere Schichtdicken in den Tragschichten). Die Verkehrsbelastung sollte BK0,3 nach RSTO nicht überschreiten. Die Regelaufbauten beziehen sich auf die RStO. Für die Tragschichten wird ein Material gefordert, das nicht mit dem Wasser reagiert, mechanisch stabil bleibt und ein möglichst großes Größtkorn 32, 45 oder 56 mm hat und filterstabil zur Bettungsschicht im unteren bis mittleren Bereich der Regelsieblinien aufgebaut ist. Grenzwert für die Feinanteile liegt bei U3 (3%) im Lieferzustand und U5 (5%) im verdichteten Einbauzustand.

All dies kann man in der Ausschreibung erledigen, wenn man sich einfach auf DIN 18318 Abschnitt 3.5 bezieht.

Ach ja: Neuestes Produkt in der Ökopflaster-Produktfamilie am Eltersberg ist das frieda® Mittelformat-Pflaster!

Ab sofort über jeden gut sortierten frieda®-Partner erhältlich.
Hier geht's zum Gutachten.